Modernisierungen

 

Die formell unwirksame oder fehlende Modernisierungsankündigung schließt eine Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierung nicht aus und hat lediglich Auswirkung auf die Fälligkeit der Mieterhöhung nach der Modernisierung gemäß § 559 b Abs. 2 S. 2 BGB.

BGH, Entscheidung vom 2. 03. 2011, VIII ZR 164/10

 

Nach einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs sind Renovierungskosten, die infolge einer Modernisierung entstehen, mit 11% der Kosten der Modernisierung auf die Miete umlagefähig.

BGH, Entscheidung vom 30.03.2011, VIII ZR 173/10

 

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin handelt es sich um Maßnahmen zur Modernisierung bei:

  • Austausch eines vorhandenen Gasherdes gegen einen modernen Elektroherd,
  • Verstärkung der elektrischen Steigleitungen,
  • Schaffung eines modernen Bades,
  • Ersetzung von Holzkastendoppelfenster durch modernes Isolierglasfenster

Landgericht Berlin, 65 S 318/09

 

Der Austausch der Nachtspeicheröfen gegen eine Gaszentralheizung stellt eine Modernisierung dar. Auf einen Mietervorteil durch die Modernisierung kommt es nicht an, wenn Primärenergie gespart wird.

Landgericht Berlin, Urteil vom 27.08.2010 - 63 S 171/09

 

Der Vermieter kann die Miete bei einer Modernisierung der Wohnung gemäß § 559 Abs. 1 BGB nur insoweit erhöhen, als die von ihm aufgewendeten Kosten hierfür notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder ansonsten überhöhte Modernisierungsaufwendungen hat der Mieter nicht zu tragen.
BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - VIII ZR 41/08


 

Der Mieter hat nach § 4 Abs. 2 HeizkostenVO den Austausch funktionstüchtiger Erfassungsgeräte für Heizwärme und Warmwasser gegen ein zur Funkablesung geeignetes System zu dulden. Für die Ersetzung der bisherigen Erfassungsgeräte für Kaltwasser durch ein funkbasiertes Ablesesystem kann sich eine Duldungspflicht aus § 554 Abs. 2 BGB ergeben.
BGH, Urteil vom 28. September 2011 - VIII ZR 326/10

 

Der Mieter hat grundsätzlich keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm gestattet, selbst bauliche Veränderungen an der Wohnung mit dem Ziel einer Modernisierung oder Erhöhung des Wohnkomforts vorzunehmen. Die Erteilung einer derartigen Erlaubnis steht vielmehr im Ermessen des Vermieters, der sein Ermessen jedoch nicht missbräuchlich ausüben darf.

BGH, Urteil vom 14.09.2011 - VIII ZR 10/11

 

Zur Duldung einer Modernisierungsmaßnahme nach § 554 BGB aF bei Vereinbarung einer Indexmiete gemäß § 557b BGB.

BGH, Urteil vom 12. März 2014 -VIII ZR 147/13

 

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