Wohnungsmängel

 

Der Vermieter schuldet Schallschutz nur nach Maßgabe der DIN-Vorschriften bei Errichtung des Gebäudes.

BGH, Urteil vom 7.07.2011 - VIII ZR 85/09.

 

Der Vermieter macht sich im Gewerbemietrecht gegenüber dem Gewerbemieter schadenersatzpflichtig, wenn dem Mieter die angemieteten Räume in einem für die Ausübung des Gewerbes untauglichen Zustand übergeben werden.

BGH, Urteil vom 27.10.2010 - XII ZR 128/09.

 

Mieter hat Anspruch auf ausreichende Elektrizitätsversorgung. Der gleichzeitige Betrieb mehrerer haushaltsüblicher Geräte muss möglich sein.

BGH, Urteil vom 10.02.2010 - VIII ZR 343/08.

 

Ein Anspruch auf Beseitigung der Mängel verjährt während der Mietzeit nicht.

BGH, Urteil vom 17.02.2010 - VIII 104/09.

 

Der Mieter hat bei Instandsetzungsarbeiten durch den Vermieter keine Pflicht Baufreiheit zu schaffen.

Landgericht Berlin, Urteil vom 23.12.2008 - 65 S 62/08.

 

Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei Selbstbeseitigung der Mängel besteht nur bei Verzug des Vermieters mit der Mängelbeseitigung.

BGH, Urteil vom 16.01.2008 - VIII ZR 222/06.

 

Ausschluss der Mietminderung bei Mängeln im Gewerbemietrecht nur mit Einschränkungen zulässig. Die Möglichkeit einer Rückzahlungsklage muss gegeben bleiben.

BGH, Urteil vom 12.03.2008 - XII ZR 147/05.

 

Mietminderung ist bei Fluglärm nur möglich, wenn die Wohnung im offiziell ausgewiesenen Lärmschutzbereich liegt.

Amtsgericht Pankow-Weißensee, Urteil vom 26.07.2007 - 9 C 268/08.

 

Wer in die Nähe eines Flughafens zieht, ist nicht zur Mietminderung berechtigt, wenn die Schallschutzvorschriften beachtet wurden.

LG Berlin, GE 1981, 391.

 

Der Widerruf der luftrechtlichen Genehmigung aufgrund einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Fluglärm setzt regelmäßig voraus, dass der Fluglärm zu einer Gesundheitsgefahr führt und damit eine Verletzung des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG droht, die nicht anders als durch den Widerruf abgewendet werden kann.

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2010 - 12 A 1.09.

 

Keine Mietminderung bei Vogelkot auf Balkonen durch Füttern von Vögeln.

Landgericht Berlin, Urteil vom 21.05.2010 - 65 S 540/09.

 

Mietminderung bei Flächenabweichung von über 10% auch möglich, wenn der Mietvertrag keine Flächenangabe enthält - aber die Flächenangabe aus der Zeitungsannonce ersichtlich ist.

BGH, Urteil vom 23.06.2010 - VIII 256/09.

 

Minderungsansprüche wegen Wohnflächenabweichung verjähren in drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt jedoch erst mit der Kenntnis von der Wohnflächenabweichung.

BGH, Urteil vom 29.06.2011 - VIII ZR 30/10.

 

Für den Vermieter besteht keine Pflicht, Kohleöfen ohne besonderen Anlass regelmäßig überprüfen zu lassen.

BGH, Urteil vom 1.06.2011 - VIII ZR 310/10.

 

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, ohne besonderen Anlass eine regelmäßige Generalinspektion der Elektroleitungen und Elektrogeräte in den Wohnungen seiner Mieter vorzunehmen.

BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07.

 

Wegen eines Mangels der Wohnung, von dem der Vermieter keine Kenntnis hat, kann der Mieter ein Zurückbehaltungsrecht erst an den Mieten geltend machen, die fällig werden, nachdem der Mieter dem Vermieter den Mangel angezeigt hat.
BGH, Urteil vom 3. November 2010 - VIII ZR 330/09.

 

Auch wenn eine Wohnung möbliert vermietet ist, ist die Bruttomiete bei einer Wohnflächenabweichung um mehr als 10 % gegenüber der vereinbarten Wohnfläche im Verhältnis der Wohnflächenabweichung gemindert und eine Mietminderung gegeben.

BGH, Urteil vom 2. März 2011 - VIII ZR 209/10.

 

Von einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche ist nicht auszugehen, wenn ein Wohnraummietvertrag zwar eine Wohnflächenangabe enthält, diese Angabe jedoch mit der Einschränkung versehen ist, dass sie nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes diene. Eine Mietminderung scheidet dann aus.

BGH, Urteil vom 10. November 2010 - VIII ZR 306/09.

 

Auch bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten stellt eine Wohnflächenabweichung einen zur Minderung berechtigenden Mangel dar, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der vereinbarten Wohnfläche um mehr als 10 % nach unten abweicht. Eine Anhebung dieses Grenzwerts wegen der mit vermieteten Gartenfläche kommt nicht in Betracht.
BGH, Urteil vom 28. Oktober 2009 - VIII ZR 164/08
.

 

Ein Installateur, der den Auftrag hat, eine Hausleitung an eine Grundleitung mit Rückstausicherung anzuschließen, muss prüfen, ob die von ihm ausgewählte Grundleitung eine solche Sicherung hat.
BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - VII ZR 109/10

 

Zur Darlegung wiederkehrender Beeinträchtigungen des Mietgebrauchs genügt eine Beschreibung, aus der sich ergibt, um welche Art von Beeinträchtigungen (Partygeräusche, Musik, Lärm durch Putzkolonnen auf dem Flur o.ä.) es geht, zu welchen Tageszeiten, über welche Zeitdauer und in welcher Frequenz diese ungefähr auftreten; der Vorlage eines "Protokolls" bedarf es nicht.
BGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - VIII ZR 155/11


 

Der BGH hat entschieden, dass bei einem Irrtum des Mieters über die Möglichkeit, die Miete zu mindern eine Kündigung zulässig ist, wenn der Mieter fahrlässig nicht erkannt habe, dass die Voraussetzungen einer Mietminderung vorliegen. Der Mieter sei dadurch geschützt, dass er die Miete bei Zweifeln unter Vorbehalt bezahlen und eine gerichtliche Klärung herbeiführen könne.

BGH, Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11

 

Im Rahmen eines Schadensersatzanspruches nach § 536c Abs. 2 Satz 1 BGB trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzung der den Mieter treffenden Anzeigepflicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - VIII ZR 279/85, NJW 1987, 1072).
BGH, Urteil vom 5. Dezember 2012 - VIII ZR 74/12

 

Bei Fragen über die Kanzlei oder zu unseren Leistungen im Mietrecht kontaktieren Sie uns einfach unter der Rufnummer 030.450 86 000 oder auch direkt per Kontaktformular. Ein Rechtsanwalt steht Ihnen persönlich zur Seite.

Allgemeine Informationen im Mietrecht erhalten Sie hier.





Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht

Rechtsanwalt Detlev Bishara

10625 Berlin-Charlottenburg

Leibnizstr. 17

Tel  030. 450 86 000

Fax 030. 450 86 001

mietrecht(at)ra-bishara.de