Kosten

 

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche Tätigkeiten für den Rechtsanwalt Gebühren in welchem Umfang anfallen.

 

Nach dem RVG orientiert sich die Höhe der Gebühren bei Tätigkeiten im Mietrecht an dem Wert des Gegenstandes, der von dem Rechtsanwalt bearbeitet wird. Das Ergebnis ist, dass je nach dem Wert des Gegenstands unabhängig von dem Arbeits- und Zeitaufwand hohe oder niedrige Gebühren für den Rechtsanwalt anfallen. Bei einem hohen Wert des Gegenstands können so selbst für eine nur kurze Beratung Kosten von einigen tausend Euro anfallen. 


Wir bieten daher eine Berechnung unserer Leistung auf der Grundlage einer Gebührenvereinbarung ausschließlich auf der Basis des hierfür tatsächlich angefallenen Zeitaufwandes an. Völlig unabhängig vom Wert der den einzelnen Beratungen zugrunde liegenden Gegenstände. Dadurch ist stets die Transparenz der Rechtsanwaltsgebühren gewährleistet.


Gerne übermitteln wir Ihnen eine speziell auf den Zuschnitt Ihrer Bedürfnisse angepasste Gebührenvereinbarung. So laufen Sie nicht Gefahr, für kurze Telefonate in Ihren Rechtsangelegenheiten hohe Rechtsanwaltsgebühren zahlen zu müssen, nur weil das RVG dies bei hohen Gegenstandswerten so vorschreibt.

 

Eine Abrechnung erfolgt selbstverständlich auch mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Bei einem geringen Einkommen besteht auch die Möglichkeit der Abrechnung über einen zuvor eingeholten Beratungshilfeschein.


Informationen hierzu erteilen wir gerne.

Bei Fragen über die Kanzlei oder zu unseren Leistungen im Mietrecht kontaktieren Sie uns einfach unter der Rufnummer 030.450 86 000 oder auch direkt per Kontaktformular. Ein Rechtsanwalt steht Ihnen zur Seite. Allgemeine Informationen im Mietrecht erhalten Sie hier.



Rechtsanwaltskanzlei für Mietrecht

Rechtsanwalt Detlev Bishara

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Tel  030. 450 86 000

Fax 030. 450 86 001

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